Die Parks und Landschaft von Bernried

Auf Grund der geschichtlichen Entwicklung befinden sich in Gemeindebereich zwei große Parks, der Höhenrieder Park der LVA, wie auch der jetzige Stiftungspark im südlichen Gemeindebereich. Beide wurde vom Bernrieder Kloster der Augustiner Chorherren früher landwirtschaftlich genutzt. Dominierend sind hier viele alte Eichen. Im Umfeld des Schlosses Höhenried erreichen sie 300 Jahre, einzelne Exemplare im Bereich Mississippi sogar 500 Jahre, im Gemeindebereich sogar eine Eiche 750 Jahre.

Heute pflegt und unterhält die Gärtnerei der LVA das 88 ha große Gebiet von Höhenried. Von der Fläche sind etwa 40% Wald, der Rest Gebäude und Parklandschaft. Sinn und Ziel der Pflege ist es, den Bestand der Parklandschaft durch Baumpflegemaßnahmen und Nachpflanzungen zu erhalten und die Grünflächen extensiv zu bewirtschaften, um Fauna und Flora zu fördern.

Der südlich des Ortes gelegene Park mit ca. 40 ha ist zum größten Teil Stiftungspark der Busch-Woods-Stiftung. Ein kleinerer Teil gehört der Gemeinde. Der Park reicht von der südlichen Gemeindegrenze bis an das Grundstück des Klosters. Im Westen wird er durch den Reitweg begrenzt. Zu seinem Erhalt wurde ca. 1985/88 wieder ein Parkpflegekonzept entwickelt. Es geht dabei vor allem um den Erhalt der Effner'schen Planung und deren Sichtachsen wie auch um dringend erforderliche Nachpflanzungen. Dieses soll kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden.

Von Bernrieder Bürgern und der BN-OG wurden 1992 - 1996 Petitionen beim Landtag mit dem Ziel eingebracht, die bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung zu verringern - zu extensivieren. Die Stifterin hatte allerdings die Fortführung der Stammzucht des grau-braunen Höhenviehs mit der Grasnutzung verbunden. Zwischenzeitlich wurde die intensive Grasnutzung teilweise zurückgenommen und eine Ackerfläche in eine Wiese umgewandelt.

Zum Hofgut gehören jetzt 65 ha Ackerland, 135 ha Wiesen, 7 ha Streuwiesen, 140 ha Wald und 10 ha Fischweiher (verpachtet).
Das Gestüt Adelsried umfasst 210 ha.

Auch sind beide Parkflächen Teile des Landschaftsschutzgebiets Starnberger Seeufer. Dieses reicht vom Seeufer im Osten bis zur Bahnlinie im Westen über die gesamte Gemeindeflur.